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Geschichte des Sächsischen Weins

Die ers­te urkund­li­che Erwäh­nung des Wein­baus im Elb­tal stammt aus dem Jahr 1161. Der Sage nach soll der wun­der­sa­me Meiß­ner Bischof Ben­no aber bereits um 1100 die ers­ten Reben nahe dem Burg­berg gepflanzt haben.

Es waren frän­ki­sche Sied­ler sowie die Kir­chen und Klös­ter, wel­che den Wein­stock hier­her gebracht haben. Spä­ter bemüh­te sich neben der Kir­che auch die welt­li­che Obrig­keit um den Wein­bau. Die Blü­te des Wein­baus dau­er­te bis in die zwei­te Hälf­te des 17. Jahr­hun­derts.
Dann gin­gen die Erträ­ge durch Miss­wuchs, Frost, Krie­ge sowie Ein­schrän­kung der Zoll­gren­zen und das Auf­kom­men ande­rer Geträn­ke stark zurück. Wohl fehl­te es nicht an Ver­su­chen beherz­ter Män­ner, den säch­si­schen Wein­bau zu ret­ten, eine Wen­de aber brach­te erst 1799 die Grün­dung der „Säch­si­schen Wein­bau­ge­sell­schaft“. Ihre größ­ten Ver­diens­te sind die Ein­rich­tung der ers­ten euro­päi­schen Win­zer­schu­le im Jahr 1811 und die teil­wei­se Besei­ti­gung der Hemm­nis­se feu­da­ler Struk­tu­ren im Wein­bau. In die­ser Zeit (genau 1840) betrug die Wein­bau­flä­che 1636 Hekt­ar und in 159 Orten befass­ten sich 8000 Beschäf­tig­te mit dem Weinbau.

In der Fol­ge­zeit war aber der Nie­der­gang des Wein­baus nicht mehr auf­zu­hal­ten. Neue, bis­her unbe­kann­te Fein­de wie der ech­te Mehl­tau tra­ten auf. Noch viel ver­hee­ren­der war die Wir­kung der Reb­laus. Sie wur­de 1888 zum ers­ten Mal in der Rade­beu­ler Löß­nitz entdeckt.

Mit dem Reb­laus­be­fall ging die Boden­spe­ku­la­ti­on ein­her. Gro­ße Tei­le der Wein­berg­flä­chen wur­den als Bau­land ver­kauft oder für ande­re land­wirt­schaft­li­che Kul­tu­ren genutzt. Nach der Jahr­hun­dert­wen­de war der Wein­bau in Sach­sen fast ganz zum Erlie­gen gekom­men. Nach dem Zwei­ten Welt­krieg gab es nur noch etwa 60 Hekt­ar im Elbtal.

Mit der Wie­der­auf­re­bung wur­de dann im Wesent­li­chen erst ab 1955 begon­nen. Ins­be­son­de­re den vie­len Neben­er­werbs­win­zern ist es zu dan­ken, dass auch ein Groß­teil der ter­ras­sier­ten Steil­la­gen wie­der auf­ge­rebt wur­de. Mit der poli­ti­schen Wen­de im Jahr 1989 erga­ben sich auch für den säch­si­schen Wein­bau ent­schei­den­de Ver­än­de­run­gen. Neben der Ein­füh­rung der ein­heit­li­chen Wein­ge­setz­ge­bung war die Wie­der­ein­füh­rung des Kel­terns getrennt nach den ein­zel­nen Wein­bergs­la­gen von beson­de­rer Bedeu­tung. Wein­bau­be­trie­be und Wein­gü­ter ent­stan­den neu, bezie­hungs­wei­se wur­den wie­der gegründet.

gekürzt ent­nom­men von der Inter­net­sei­te des Wein­bau­ver­ban­des Sachsen