Landschaftsschutz im Nationalpark
In der Mitte des 19. Jahrhunderts begannen erste Bestrebungen, die einmalige Landschaft zu schützen. So kam es 1850 zu ersten Erhaltungsmaßnahmen am Tiedge, über Jahre hinweg wurde immer wieder dem Bau von verschiedenen Seilbahnen und Aufzügen widersprochen. Große Verdienste gehen hier auf den Landesverein Sächsischer Heimatschutz (gegr. 1908) und den Verein zum Schutze der Sächsischen Schweiz (gegr. 1910) zurück, die mit vielen Publikationen für Aufklärung in der Bevölkerung sorgten und Schutzmaßnahmen durchsetzten.
Der großflächige Abbau von Sandstein und die damit verbundenen Landschaftszerstörungen waren eine Sorge, mit der sich die Mitglieder beschäftigten. So wurden 1910 durch den Verein zum Schutz der Sächsischen Schweiz Steinbrüche angekauft und stillgelegt, nachdem bereits 1877 erste Forderungen zur Einschränkung des Abbaus in der Nähe von Naturschönheiten laut geworden waren.
1912 kam es zur Ausweisung eines ersten Schutzgebietes im Polenztal. 1928 erwarb der Landesverein Sächsischer Heimatschutz die Märzenbecherwiesen im Polenztal und stellte sie unter Schutz. Im nördlichen Teil des heutigen Nationalparkes entlang der Polenz zwischen Neustadt und der Heeselichtmühle befindet sich dieses Kleinod. Im knapp 8 ha großen Naturschutzgebiet findet sich das größte sächsische Wildvorkommen der kleinen Frühlingsboten.
Begünstigt wurde dieses Vorkommen an Märzenbechern durch die vorherrschende Bodenfeuchte sowie durch die regelmäßig späte Wiesenmahd der ansässigen Bauern Ende Juni. Auch heute ist eine regelmäßige Bewirtschaftung des Gebietes für den Erhalt der Märzenbecherwiesen unerlässlich.
Am 12. September 1990 wurde der Nationalpark ausgewiesen. Für die Fläche von 93,5 km², einem Waldanteil von 92% und 400 km Wanderwegen besteht folgende Untergliederung:
In der Ruhezone (oder auch Ruhebereich)
Hier bleibt die Natur gänzlich ohne menschlich lenkende Eingriffe sich selbst überlassen. Innerhalb von 30 Jahren soll diese Zone von derzeit knapp 38% auf 75% erweitert werden. Innerhalb dieses Bereiches befindet sich mit ca. 23% die Kernzone.
Kernzone
Sie umfasst die sensibelsten Bereiche des Nationalparks. Hier gelten strengste Schutz- und Verhaltensvorschriften – das Betreten ist nur auf markierten Wegen erlaubt, jegliche Veränderung ist untersagt.
Entwicklungszone
Die Entwicklungszone beinhaltet Flächen, die vom Menschen stärker beeinflusst wurde. Hier soll der Waldbestand stabilisiert werden. Danach werden die Flächen entweder der Ruhezone zugeordnet oder Pflegezone.
Die Pflegezone
Diese Zone bedarf der Pflege, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und liegt meist an den Rändern des Nationalparks.
Naturschutz kennt keine Grenzen
Für einen umfassenden Schutz ist eine grenzüberschreitende Kooperation mit dem Nationalpark Böhmische Schweiz unabdingbar.
Die gemeinsame Abstimmung der Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen verfolgt das Ziel einer einheitlichen Entwicklung der Sächsisch-Böhmischen Schweiz als geschützte Natur- und Kulturlandschaft.