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Nationalpark Sächsische Schweiz

Landschaftsschutz im Nationalpark

In der Mit­te des 19. Jahr­hun­derts began­nen ers­te Bestre­bun­gen, die ein­ma­li­ge Land­schaft zu schüt­zen. So kam es 1850 zu ers­ten Erhal­tungs­maß­nah­men am Tiedge, über Jah­re hin­weg wur­de immer wie­der dem Bau von ver­schie­de­nen Seil­bah­nen und Auf­zü­gen wider­spro­chen. Gro­ße Ver­diens­te gehen hier auf den Lan­des­ver­ein Säch­si­scher Hei­mat­schutz (gegr. 1908) und den Ver­ein zum Schut­ze der Säch­si­schen Schweiz (gegr. 1910) zurück, die mit vie­len Publi­ka­tio­nen für Auf­klä­rung in der Bevöl­ke­rung sorg­ten und Schutz­maß­nah­men durchsetzten.

Der groß­flä­chi­ge Abbau von Sand­stein und die damit ver­bun­de­nen Land­schafts­zer­stö­run­gen waren eine Sor­ge, mit der sich die Mit­glie­der beschäf­tig­ten. So wur­den 1910 durch den Ver­ein zum Schutz der Säch­si­schen Schweiz Stein­brü­che ange­kauft und still­ge­legt, nach­dem bereits 1877 ers­te For­de­run­gen zur Ein­schrän­kung des Abbaus in der Nähe von Natur­schön­hei­ten laut gewor­den waren.

1912 kam es zur Aus­wei­sung eines ers­ten Schutz­ge­bie­tes im Polenz­tal. 1928 erwarb der Lan­des­ver­ein Säch­si­scher Hei­mat­schutz die Märzen­be­cher­wie­sen im Polenz­tal und stell­te sie unter Schutz. Im nörd­li­chen Teil des heu­ti­gen Natio­nal­par­kes ent­lang der Polenz zwi­schen Neu­stadt und der Heese­licht­müh­le befin­det sich die­ses Klein­od. Im knapp 8 ha gro­ßen Natur­schutz­ge­biet fin­det sich das größ­te säch­si­sche Wild­vor­kom­men der klei­nen Frühlingsboten.

Begüns­tigt wur­de die­ses Vor­kom­men an Märzen­be­chern durch die vor­herr­schen­de Boden­feuch­te sowie durch die regel­mä­ßig spä­te Wie­sen­mahd der ansäs­si­gen Bau­ern Ende Juni. Auch heu­te ist eine regel­mä­ßi­ge Bewirt­schaf­tung des Gebie­tes für den Erhalt der Märzen­be­cher­wie­sen unerlässlich.

Am 12. Sep­tem­ber 1990 wur­de der Natio­nal­park aus­ge­wie­sen. Für die Flä­che von 93,5 km², einem Wald­an­teil von 92% und 400 km Wan­der­we­gen besteht fol­gen­de Untergliederung:


In der Ruhezone (oder auch Ruhebereich)

Hier bleibt die Natur gänz­lich ohne mensch­lich len­ken­de Ein­grif­fe sich selbst über­las­sen. Inner­halb von 30 Jah­ren soll die­se Zone von der­zeit knapp 38% auf 75% erwei­tert wer­den. Inner­halb die­ses Berei­ches befin­det sich mit ca. 23% die Kernzone.

Kernzone

Sie umfasst die sen­si­bels­ten Berei­che des Natio­nal­parks. Hier gel­ten strengs­te Schutz- und Ver­hal­tens­vor­schrif­ten – das Betre­ten ist nur auf mar­kier­ten Wegen erlaubt, jeg­li­che Ver­än­de­rung ist untersagt.

Entwicklungszone

Die Ent­wick­lungs­zo­ne beinhal­tet Flä­chen, die vom Men­schen stär­ker beein­flusst wur­de. Hier soll der Wald­be­stand sta­bi­li­siert wer­den. Danach wer­den die Flä­chen ent­we­der der Ruhe­zo­ne zuge­ord­net oder Pflegezone.

Die Pflegezone

Die­se Zone bedarf der Pfle­ge, um die Ver­kehrs­si­cher­heit zu gewähr­leis­ten und liegt meist an den Rän­dern des Nationalparks.

Naturschutz kennt keine Grenzen

Für einen umfas­sen­den Schutz ist eine grenz­über­schrei­ten­de Koope­ra­ti­on mit dem Natio­nal­park Böh­mi­sche Schweiz unabdingbar.

Die gemein­sa­me Abstim­mung der Schutz‑, Pfle­ge- und Ent­wick­lungs­maß­nah­men ver­folgt das Ziel einer ein­heit­li­chen Ent­wick­lung der Säch­sisch-Böh­mi­schen Schweiz als geschütz­te Natur- und Kulturlandschaft.