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Sächsische Winzerbetriebe gründen Schutzgemeinschaft

Das Deutsche Weingesetz steht vor einer großen Veränderung: Zukünftig wird es nicht mehr wie bisher vor allem auf den Zuckergehalt der Trauben während der Weinlese (z. B. Spätlese, Auslese, Beerenauslese), sondern vorrangig auf die regionale Herkunft der Trauben aus den verschiedenen Weinbaugebieten sowie Weinbergen dieser einzelnen Regionen ankommen. Das entsprechende „romanische System“ besteht bereits seit Jahrzehnten in anderen Weinregionen wie Frankreich, Spanien oder Italien, soll nun zukünftig auch für den deutschen Wein und damit auch für die Weine aus Sachsen gelten. Dazu müssen in den einzelnen Weinregionen Deutschlands neue Qualitätsmerkmale und Parameter für die einzelnen Anbaugebiet sowie Weinbergslagen definiert werden. Dafür sind sogenannte Schutzgemeinschaften in den jeweiligen Weinregionen verantwortlich.

Weintrauben
Weintrauben

Die sächsischen Winzerinnen und Winzer haben in Zusammenarbeit mit dem Weinbauverband Sachsen e.V. im Sommer diesen Jahres im Rahmen einer Mitgliederversammlung auf Schloss Wackerbarth diese notwendige Schutzgemeinschaft für das Weinland Sachsen gegründet.

Die konstituierende Sitzung der dazugehörigen Vertreterversammlung fand Anfang November am Ort der Wiege des sächsischen Weines, im Weingut Hoflößnitz in Radebeul, statt. Ein besonderer und historischer Moment, findet Felix Hößelbarth, Kellermeister der Hoflößnitz und stellvertretender Vorsitzende des Weinbauverbandes Sachsen.

Zu den Vertretern der neu gegründeten Schutzgemeinschaft für den sächsischen Wein gehören insgesamt neun Winzerinnen und Winzer, die das Anbaugebiet Sachsen in seiner Struktur repräsentieren: große, mittelständige und kleine Weingüter sowie die Weinbaugemeinschaften und Traubenerzeuger.

Mit Felix Hößelbarth als Vorsitzenden hat die Schutzgemeinschaft Sachsen einen erfahrenen Oenologen an Ihrer Spitze, der die Geschicke gut lenken wird, ist sich Frank Neupold, Vorsitzender des Weinbauverbandes, sicher.

Nun wird daran gefeilt, wie sich die Vorstellungen, Ansprüche und Erwartungen der sächsischen Winzerinnen und Winzer mit der neuen deutschen Gesetzeslage zum Weinrecht vereinen lassen. Die nächste Sitzung ist für April 2021 geplant.